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Hinweise für Vermieter - Schimmel - Rechtsprechung

Kosten Bedarfsausweis

Kosten Verbrauchsausweis

Hinweise für Mieter und Käufer

Hinweise für Vermieter und Verkäufer

Es gibt eine Menge von Gründen warum ein Energiepass vorhanden sein sollte !!!!!!!!

Die Fragen nach einem Energiepass beim Verkauf oder Vermietung werden immer wichtiger.

In Zukunft werden Mieter und Käufer von Immobilien stärker als zuvor die energetische Qualität mit Hilfe des Energieausweises in die Miet- bzw. Kaufentscheidung einfließen lassen und entsprechend mit berücksichtigen


- Sie können als Vermieter oder Verkäufer die energetische Qualität und damit den Wert Ihrer Immobilie darstellen

- Setzten Sie den Energieausweis als überzeugendes Verkuafsargument ein!

- Sie können den Intessenten sofort sachkundige Aussagen geben

- Sie spielen mit "offenen Karten"

- Sie können den anderen ( Vermietern und Verkäufern) einen Schritt voraus sein
(denn einen Energieausweis kann man nicht von heute auf morgen bekommen)

- gem. den geltenden Rechtsvorschriften sind Sie verpflichtet auf Nachfrage einen Energieausweis vorzulegen


Welcher
» Energieausweis ist der richtige?

für einige Wohungen und Häuser reicht der » Verbrauchsausweis

für Gebäude älteren Baujahrs ist der» Bedarfsausweis verpflichtend

Art des Gebäudes   Baujahr   Frist zur Enegieausweisstellung  
Wohngebäude  < = 1965  01. Juli 2008 
Wohngebäude  > 1965  01. Januar 2009 
Nichtwohngebäude    01. Januar 2009 

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Dipl. Ing. Markus Clauss | Schwalbenstr. 15 | 27798 Hude
Tel. (0 44 08) 80 90 60 | Fax. (0 44 08) 80 90 821 | Mobil 0177 / 375 80 58
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