§ DAS RECHTSTHEMA §
Schimmelpilze in Wohnräumen
Urteil LG-München
Das Auftreten von Schimmel ist die typische Folge von Kodenswasser und aufgrund bauphysikalischer Gesetze der erste Hinweis dafür, das ein fehlerhaftes Heizungs- und Lüftungsverfahren ursächlich ist.
Urteil LG Gießen
Selbst wenn der Mieter nach Einbau so genannter isolierverglaster (wärmegedämmter) Fenster den Anforderungen an eine sachgerechte Lüftung nicht gerecht wird, muss der Mangel vom Vermieter zugerechnet werden, wenn der Mieter nicht präzise und nachweislich über das veränderte Raumklima nach dem Fenstereinbau und die daraus zu ziehende Konsequenzen für das Lüftungsverhalten informiert und unterrichtet worden ist.
Urteil AG Neuss
Der Vermieter muss den Vermieter nach einer Fenstermodernisierung sachgerecht auf das Wohnverhalten unter geändertem Raumklima hinweisen.
Urteil AG Hannover
Der Mieter muss sich beim Auftreten von Feuchteschäden und Schimmelbefall nach dem Einbau von Wärmeschutzverglasungen dahingehend entlasten, dass er ausreichend geheizt und gelüftet hat, unter Voraussetzung, dass der Vermieter ihn auf die Notwendigkeit des geänderten Verhalten hinweisen muss.